Fenster- und Fassadenbauer liefern und montieren kapitalintensiv auf Vorleistung – Elementfassaden, Pfosten-Riegel-Konstruktionen und Sonderverglasung sind bezahlt, der Auftraggeber zahlt Wochen später. Factoring schließt diese Lücke strukturell.
1. Warum Fenster- und Fassadenbauer strukturell unter Liquiditätsdruck stehen
Der Fenster- und Fassadenbau gehört zu den kapital- und materialintensivsten Gewerken im Baunebengewerbe. Aluminium-Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Elementfassaden, Sonderverglasungen und thermische Dämmfassaden werden auftragsspezifisch gefertigt oder beschafft – sie sind für kein anderes Projekt verwendbar und müssen vollständig vorfinanziert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach erfolgreicher Montage und VOB-Abnahme, der Zahlungseingang lässt anschließend weitere 30 bis 90 Tage auf sich warten.
Hinzu kommt die Projektkomplexität: Fassadenbauprojekte laufen häufig über mehrere Monate, mit gestaffelten Abschlagsrechnungen in verschiedenen Bauphasen. Generalunternehmer und Bauträger zahlen strukturell langsam, öffentliche Auftraggeber noch langsamer. Steigende Aluminiumpreise und wachsende Energieeffizienzanforderungen erhöhen gleichzeitig die Kostenbelastung.
- Auftragsspezifisches Material muss vollständig vorfinanziert werden – keine Rückgabemöglichkeit
- VOB-Abnahmen bei Fassadenprojekten verzögern sich durch Mängellisten und GU-Prozesse
- Generalunternehmer zahlen strukturell auf 30 - 60 Tage
- Mehrphasige Projekte binden Kapital über Monate kumulativ
- Wachstum erfordert Material-Vorbestellung – zusätzlicher Kapitalbedarf ohne sofortige Gegenfinanzierung
2. Wie Factoring für Fenster- und Fassadenbauer funktioniert
Nach Abnahme und Rechnungsstellung tritt das Unternehmen die Forderung an den Factor ab. Da Fenster- und Fassadenbauleistungen auf VOB- oder Werkvertragsbasis abgerechnet werden, zahlt der Factor zunächst 90 % des Rechnungsbetrags innerhalb von 24 bis 48 Stunden aus. Die verbleibenden 10 % (Sicherheitseinbehalt) werden ausgezahlt, sobald der Auftraggeber vollständig gezahlt hat.
Bei auftragsspezifischem Material – Sonderverglasung, individuell gefertigte Fassadenelemente – ist bei spezialisierten Anbietern auch Anzahlungsfactoring bis zu 30–35 % des Auftragswertes möglich. Für Rahmenverträge mit Abtretungsverboten empfiehlt sich das stille Verfahren. Wer Factoring für Baugewerbe und Fassadenbau im Überblick prüft, findet spezialisierte Anbieter mit VOB-Erfahrung im Fassadensegment.
Hinweis: Auftragsspezifisches Material und Anzahlungsfactoring. Individuell gefertigte Fassadenelemente oder Sonderverglasungen, die für kein anderes Projekt verwendbar sind, stellen eine nicht anderweitig verwertbare Vorleistung dar – Grundlage für Anzahlungsfactoring bis 30–35 % des Auftragswertes.
3. Was Inhaber und Geschäftsführer konkret gewinnen
Der unmittelbare Effekt: 90 % der Rechnungssumme sind innerhalb von 48 Stunden verfügbar – unabhängig davon, ob der Generalunternehmer in 30, 60 oder 90 Tagen zahlt. Das erlaubt sofortige Materialbestellung für Folgeprojekte, pünktliche Monteurgehälter und die Annahme neuer Aufträge ohne Blick auf den Kontostand.
Beim Factoring trägt der Factor in aller Regel das Ausfallrisiko vollständig. Der Bilanzeffekt kommt hinzu: Forderungsbestand sinkt, Eigenkapitalquote steigt. Ein unabhängiger Vergleich spezialisierter Factoringanbieter lohnt sich alle 12 bis 24 Monate – bei 5,2 Mio. € Umsatz können Konditionsunterschiede bis zu 21.840 € jährlich ausmachen.
4. Geeignete Factoring-Varianten für Fenster- und Fassadenbauer
Full-Service-Factoring übernimmt Finanzierung, Ausfallschutz und komplettes Debitorenmanagement – ideal für mittelständische Unternehmen ohne eigene Kreditabteilung. Das günstigere Inhouse-Factoring eignet sich für Unternehmen mit professioneller interner Verwaltung ab ca. 3 Mio. € Umsatz.
Bei GU-Rahmenverträgen mit Abtretungsverboten oder öffentlichen Auftraggebern ist das stille Verfahren die einzig praktikable Lösung. Das Ausschnittsfactoring eignet sich für konzentrierte Auftragsstrukturen mit wenigen Großauftraggebern.
5. Voraussetzungen für den Forderungsankauf
- Jahresumsatz ab ca. 300.000 € p.a. (factorabler Anteil)
- Leistung vollständig erbracht, Abnahme dokumentiert und einredefrei
- Auftraggeber rückversicherungsfähig – ausreichende Bonität
- Keine bestehende Globalzession ohne Freigabemöglichkeit
6. Rechenbeispiel: Fassadenbauunternehmen mit 5,2 Mio. € Jahresumsatz
Auf Basis von 5.200.000 € factorablem Jahresumsatz, VOB-Basis (90 % Auszahlung, 10 % Sicherheitseinbehalt), Ø Zahlungsziel 55 Tage (Ø Finanzierungslinie 794.444 €, Zinsbasis 90 % = 715.000 €) und stillem Inhouse-Factoring wurden drei Angebote gegenübergestellt:
| Parameter | Angebot Factor A | Angebot Factor B | Angebot Factor C |
|---|---|---|---|
| Factoring-Jahresumsatz | 5.200.000 € | 5.200.000 € | 5.200.000 € |
| Sofortauszahlung (VOB) | 90 % | 90 % | 90 % |
| Sicherheitseinbehalt | 10 % (nach Zahlung) | 10 % (nach Zahlung) | 10 % (nach Zahlung) |
| Ø Finanzierungslinie / Zinsbasis | 794.444 € / 715.000 € | 794.444 € / 715.000 € | 794.444 € / 715.000 € |
| All-In-Gebühr p.a. | 1,68 % | 1,85 % | 2,10 % |
| Gesamtkosten pro Monat | 7.280 € | 8.017 € | 9.100 € |
| Gesamtkosten p.a. | 87.360 € | 96.200 € | 109.200 € |
| Ersparnis vs. teuerstem Angebot | − 21.840 € p.a. | − 13.000 € p.a. | Vergleichswert |
All-In-Gebühr auf Jahresumsatz (inkl. Zins und Factoringgebühr). 10 % Sicherheitseinbehalt wird nach vollständiger Kundenzahlung ausgekehrt. Konditionalunterschiede von bis zu 40 % zwischen Anbietern sind im Fassadenbausegment dokumentiert. Kein verbindliches Angebot.
7. Das sagen Fenster- und Fassadenbauer aus der Praxis
„Wir fertigen Sonderfassaden – jedes Element ist unikat und komplett vorfinanziert. Früher war das unser größtes Liquiditätsproblem. Mit Factoring ist das gelöst: 90 % der Abschlagsrechnung kommen in 48 Stunden, der Rest nach GU-Zahlung. Wir können jetzt viel mehr Projekte parallel bearbeiten."
R. Brandner, Geschäftsführer, Fassadenbau GmbH, 44 Mitarbeiter, Bayern
„Beim Anbieterwechsel haben wir fast 18.000 Euro im Jahr gespart. Der neue Factor kennt VOB-Abschlagsrechnungen im Fassadenbau und hat das stille Verfahren für unsere GU-Verträge problemlos umgesetzt – ohne einen einzigen Auftraggeber informieren zu müssen."
I. Schramm, Inhaberin, Fenster- und Fassadentechnik, 28 Mitarbeiter, NRW
8. Vorteile im Überblick
Möglichkeiten: 90 % Sofortauszahlung nach VOB-Abnahme · Anzahlungsfactoring für Sondermaterial möglich · Forderungsausfallschutz bei GU-Insolvenz · Stilles Verfahren bei Abtretungsverboten · Mehrphasige Projekte durchgehend finanzieren · Eigenkapitalquote und Bankrating verbessern.
Grenzen: Abnahme je Leistungsphase lückenlos dokumentieren · Nicht alle Anbieter kaufen Fassadenbau-VOB-Forderungen an · Anzahlungsfactoring nicht bei allen Anbietern verfügbar · Mindestjahresumsatz ca. 500.000 € erforderlich.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sind Abschlagsrechnungen bei mehrphasigen Fassadenprojekten factoringfähig?
Ja – bei spezialisierten Anbietern, sofern die jeweilige Teilleistung abgenommen und dokumentiert ist. Vorab klare Abstimmung mit dem Factor über den Ankaufprozess empfohlen.
Kann Anzahlungsfactoring für Sonderverglasung genutzt werden?
Bei spezialisierten Anbietern ja – bis zu 35 % des Auftragswertes, sofern die Materialspezifikation klar im Auftrag dokumentiert und das Material nicht anderweitig verwertbar ist.
Wie funktioniert Factoring bei GU-Verträgen mit Abtretungsverbot?
Im stillen Verfahren bleibt der Forderungsverkauf für den Generalunternehmer unsichtbar – kein Zuschlag, keine Vertragsänderung notwendig.
Lohnt sich ein Anbieterwechsel, wenn ich bereits Factoring nutze?
Im Fassadenbausegment sehr häufig. Bei 5,2 Mio. € Umsatz können Konditionsunterschiede bis zu 21.840 € pro Jahr betragen.
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Quellen
