Courtage-Factoring

Courtage-Factoring für Immobilienmakler sichert die sofortige Auszahlung der Maklercourtage nach der notariellen Beurkundung.

Courtage-Factoring  für Immobilienmakler

Immobilienmakler und Bauträger können Ihre Courtage-Forderungen aus Immobilienverkauf (keine Vermietung) sofort nach notarieller Beurkundung ins Factoring bringen. Je nach Refinanzierer, erhalten Sie zwischen 80 - 100 % als Erstauszahlung (abzgl. Factoringgebühr), den Restbetrag nach Zahlung des Courtage-Schuldners an den Factor.

Courtage-Factoring kann auch von Immobilienvertriebsgesellschaften zur schnelleren Auszahlung von  Vermittlungsprovisionen / Courtagen genutzt werden. Sie finanzieren Wachstum (Vertriebsausbau) weitestgehend aus eigener Kraft, motivieren den Vertrieb und binden Mitarbeiter stärker ans Unternehmen. Zusätzlich verbessert eine schnellere Provisionsauszahlung Ihren Marktauftritt als attraktiver Arbeitgeber.

Die Makler Provision wird nach Ablauf der Widerrufsfrist vom Factor ausgezahlt, es sei denn der Käufer erklärt ausrücklich einen Widerrufsverzicht.

Courtage Factoring | Merkmale:

  • Offenes Full Service oder Inhouse Verfahren
  • Stilles Factoring bei erstklassiger Bonität möglich (►Aufschlag bei Factoringgebühr!)
  • Factoring-Umsatz beträgt mind. 250 T€ p.a.
  • Je nach Factoring Variante mit oder ohne Delkredereschutz (Forderungsausfallschutz)
  • Forderungsankauf gegen gewerbliche und private Debitoren möglich
  • 80 - 100 % Sofortauszahlung (abzüglich Gebühr)
  • Die Auszahlung eines vereinbarten Sperrbetrags (10 - 20%) erfolgt sofort nach Zahlungseingang des Debitors
  • Debitoren Zahlungsziele von 30 - 60 Tagen möglich, je nach Anbieter und Bonität auch bis zu 90 Tagen
  • Erstklassige Konditionen durch Sondervereinbarungen mit ausgesuchten Anbietern
  • Nicht ankaufsfähig sind Courtage-Forderungen aus der Vermittlung von Vermietung und Verpachtung

Courtage Factoring – Voraussetzungen:

Diese Factoringlösung für Immobilienmakler ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

  • Makler ist mindestens seit 12 Monaten operativ tätig (Jungunternehmer mit aussagefähigem Businesplan auf Anfrage)
  • Jahresabschluss über 1. vollständiges Geschäftsjahr ist erstellt
  • Kaufvertrag ist vor Rechnungsstellung der Courtage-Forderung notariell beurkundet
  • Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstitutes liegt vor
  • Vermittlertätigkeit und Courtage Fälligkeit sind rechtssicher geregelt
  • Maklervereinbarung mit Verkäufer / Käufer enthält Begründung und Fälligkeit der Provision, sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
  • Courtage Vereinbarung enthält Abtretungsvermerk an den Factor
  • Es liegen keine bonitätstechnischen Negativmerkmale (seitens Antragsteller) vor
  • Debitor ist rückversicherungsfähig
  • Gelebtes Zahlungsziel / Forderungslaufzeit beträgt nicht mehr als 60 (90) Tage
  • Keine bestehende Globalzession (Forderungsabtretung) oder diese muss z.B. seitens der Hausbank für das Factoring frei gegeben werden

Weitere Informationen stehen mit der Programmbeschreibung zum Download bereit.

Anfrageformulare zum Download

Hotline: 02904 – 97 66 80

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