Factoring für Homestaging

Ist Homestaging factoringfähig? Mit sauberer Vertragslage und Belegkette lässt sich Liquidität sichern – sofort nach dem Immobilienverkauf.

Homestaging kostet, bevor es Geld bringt: Möbel, Accessoires und Personal sind sofort fällig. Mit Factoring können Homestager Projekte finanzieren, ohne auf den Immobilienverkauf zu warten.

Ist Homestaging factoringfähig?

Viele Homestager kennen das Problem: Möbel werden gemietet, Accessoires eingekauft und Mitarbeiter bezahlt – aber das Honorar fließt erst, wenn der Verkauf abgeschlossen und die Finanzierung ausbezahlt ist. Factoring bietet hier eine Lösung: Rechnungen können sofort nach dem Notartermin des Objektverkaufs in Liquidität umgewandelt werden, wenn Verträge und Nachweise stimmen.

1 | Voraussetzungen im Homestaging

Damit Factoring funktioniert, muss die Forderung einredefrei und rechtlich durchsetzbar sein. Das setzt voraus:

  • Klare Verträge zwischen Homestager, Makler und Verkäufer
  • Mitwirkungserklärung des Homestager im Notarvertrag
  • Vollständige Belegkette vom Angebot bis zur Rechnung
  • Rückversicherungsfähigkeit der Forderung ist gewährleistet

Fehlen diese Voraussetzungen, kann der Factor die Forderung nicht. Mit sauberer Vertragsstruktur und rechtssicherem Prozessablauf profitieren Homestager von schneller Liquidität – Sofort nach notarieller Beurkundung des Immobilienverkaufs.

2 | Praxisbeispiel: Homestagerin aus Berlin

Eine Homestagerin übernahm die Gestaltung einer leerstehenden Altbauwohnung. Sie investierte in Leihmöbel, Vorhänge, Beleuchtung und Dekoration – rund 9.500 €. Normalerweise wartet sie nach dem Verkauf immer noch 8-10 Wochen auf die vereinbarte Honorarzahlung der Homestaging Aufwertung. 
Dank Factoring erhielt sie binnen 48 Stunden 100 % des Rechnungsbetrages (abzüglich Factoringgebühr) und konnte sofort die Ausstattung für das nächste Projekt bestellen.

3 | Praxisbeispiel: Homestaging GmbH in Köln

Eine Homestaging GmbH inszenierte ein Reihenhaus für einen Bauträger. Der Aufwand: 18.000 € für Möbel, Teppiche, Bilder und Personal, sowie kleinere Renovierungsarbeiten. Üblicherweise dauert die Honorarzahlung noch 8-10 Wochen, nachdem die Immobilie bereits verkauft ist. 
Durch Factoring erhielt die GmbH eine Sofortauszahlung von 100 % der Rechnung (abzgl. Gebühr), da bisher keine Kürzungen oder Reklamationen bei Projekten aufgetreten waren. Mit dem frischen Kapital konnte das Team parallel zwei weitere Objekte einrichten – ohne den Kontokorrent In Anspruch nehmen zu müssen.

Factoring für Homestaging (KI generiert)

4 | Checkliste: Welche Unterlagen der Factor benötigt

  • Verträge zwischen Homestager, Makler und Verkäufer
  • Mitwirkungserklärung im Notarvertrag
  • Analysebogen / Factoring-Kurzanfrage
  • Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste
  • Offene-Posten-Listen (Debitoren & Kreditoren mit Fälligkeitsstruktur)
  • Letzter Jahresabschluss / Bilanz
  • Vollständige Belegkette eines Geschäftsfalls (vom Angebot bis zur Rechnung)
  • Musterverträge mit Makler und Verkäufer
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Merke: Je propfessioneller die Belegkette und Vertragslage, desto schneller kann der Factor prüfen – und desto höher die Chance auf zeitnahe Liquidität.

Kundenstimmen

„Mit Factoring konnte ich drei Projekte parallel abwickeln – vorher war nach einem Auftrag erstmal Schluss.“
A. S., Inhaberin eines Homestaging-Betriebs

„Dank Factoring hatten wir die Möbel schon im Lager, als der Bauträger anfragte – so konnten wir sofort starten.“
T. M., GF einer Homestaging GmbH

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ist Homestaging immer factoringfähig?
    Nein, nur wenn die Forderung einredefrei, dokumentiert und vertraglich abgesichert ist und die Prozesskette eingehalten wird.
  • Welche Rolle spielt der Notarvertrag?
    Die Mitwirkungserklärung sorgt dafür, dass die Zahlung an den Homestager eindeutig geregelt und rechtlich abgesichert ist.
  • Können auch kleinere Rechnungen eingereicht werden?
    Ja, aber die Wirtschaftlichkeit hängt von der Mindestgröße des Factoringvertrags ab.
  • Wer ist Debitor im Homestaging?
    In der Regel der Immobilienmakler oder Objektverkäufer – je nach Vertragskonstellation.
  • Warum lehnen manche Factoringgesellschaften Forderungsankäufe ab?
    Meist wegen fehlender Vertragsklarheit, unvollständiger Belegketten oder strittiger Leistungen.

Quellen

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Hotline: 02904 – 97 66 80

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