Einkaufsfactoring

Beim Einkaufsfactoring kauft der Factor Lieferantenverbindlichkeiten gegen Ihr Unternehmen an und bietet Ihnen als Abnehmer verlängerte Zahlungsziele.

Einkaufsfactoring - Finanzierung von Lieferantenforderungen

Beim Einkaufsfactoring verkauft der Abnehmer oder Bezieher von Waren seine Lieferantenrechnungen an den Factor gegen Einräumung eines verlängerten Zahlungsziels. Die Factoringgesellschaft kauft die Forderung des Lieferanten gegen das bestellende Unternehmen und zahlt diesem sofort 100% des Rechnungsbetrages. Im Gegenzug räumt der Factor dem Abnehmer der Ware (dem Unternehmen, welches die Ware bezogen hat) ein verlängertes Zahlungsziel von 60 - 150 Tagen ein. Der Lieferant verpflichtet sich alle Forderungen gegenüber dem bestellenden Unternehmen an den Factor zu verkaufen.

Einkaufsfactoring ist eine andere Bezeichnung für Reverse Factoring oder auch Lieferantenfactoring. Sowie der Begriff Factoring benutzt wird, handelt es sich hier immer um den Verkauf von Forderungen, hier auf Lieferantenseite. Das bestellende Unternehmen verkauft eine Kreditoren-Forderung, bzw. der Lieferant seine Debitoren-Forderung gegen das bestellende Unternehmen an den Factor. Hier wird grundsätzlich eine sogenannte Dreiervereinbarung zwischen Abnehmer, Lieferant und Factor getroffen. Daher ist die Zustimmung des Lieferanten zu einem Einkaufsfactoring eine Grundvoraussetzung zur Nutzung. Die Übernahme der Kosten wird individuell verhandelt. Wurden im Vorfeld Skontovereinbarungen getroffen, kann die Lieferantvorfinanzierung oft kostenneutral abgebildet werden.

Anbieter und Voraussetzungen

Nur wenige Factoringgesellschaften bieten Einkaufsfactoring auf Grund der Komplexität bei der Vertragsgestaltung an. Oftmals muss der Jahresumsatz der vorzufinanzierenden Lieferantenrechnungen mindestens 5 - 10 Mio. € betragen, wobei der Umsatz (Bestellvolumen) des einzelnen Lieferanten mindestens 2.0 Mio. € p.a. betragen muss.

Zusätzlich muss ein Warenkreditversicherungslimit in Höhe der gewünschten Finanzierungslinie auf das bestellende Unternehmen vom Rückversicherer gewährt werden. Eine gute Bonität und Ertragslage beider Parteien (Lieferant und Abnehmer) wird vorausgesetzt. Forderungen aus Lieferungen gegen Vorkasse können nicht vorfinanziert werden.

Ablaufdiagramm Einkaufs- und Reverse Factoring

Alternative Warenvorfinanzierung über Finetrading / Einkaufsfinanzierung

Oftmals wird Finetrading oder die Einkaufsfinanzierung fälschlich als Einkaufsfactoring bezeichnet. Bei dieser alternativen Warenvorfinanzierung wird aber keine Forderung verkauft, sondern der Warenvorfinanzierer tritt als Zwischenhändler zwischen Besteller und Lieferant auf. Hier muss der Lieferant nicht vertraglich eingebunden werden, sondern nur dem veränderten Prozessablauf (Einkaufsfinanzierer bestellt zukünftig die Ware) zustimmen.

Die Einkaufsfinanzierung eignet sich, wenn nicht alle Bestellungen eines Lieferanten vorfinanziert werden sollen oder bei einigen Anbietern auch für Bestellungen gegen Vorkasse. Die Nutzung ist bei einigen Einkaufsfinanzierern schon bei einem Einkaufsvolumen von 200 T€ p.a. möglich. Zusätzlich können hier Zahlungsziele bis zu 180 Tagen für den Unternehmer vereinbart werden.  

Informationen zum Download

Hotline: 02904 – 97 66 80

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