Courtage-Factoring

Courtage-Factoring für Immobilienmakler sichert die sofortige Auszahlung der Maklercourtage nach der notariellen Beurkundung.

Courtage-Factoring  für Immobilienmakler

Immobilienmakler und Bauträger können Ihre Courtage-Forderungen aus Immobilienverkauf (keine Vermietung) sofort nach notarieller Beurkundung ins Factoring bringen. Je nach Refinanzierer, erhalten Sie bis zu 100 % als Erstauszahlung (abzgl. Factoringgebühr), den Restbetrag nach Zahlung des Courtage-Schuldners an den Factor.

Courtage-Factoring kann auch von Immobilienvertriebsgesellschaften zur schnelleren Auszahlung von  Vermittlungsprovisionen / Courtagen genutzt werden. Sie finanzieren Wachstum (Vertriebsausbau) weitestgehend aus eigener Kraft, motivieren den Vertrieb und binden Mitarbeiter stärker ans Unternehmen. Zusätzlich verbessert eine schnellere Provisionsauszahlung Ihren Marktauftritt als attraktiver Arbeitgeber.

Anstatt auf die Zahlung nach Abschluss eines Verkaufs zu warten, erhalten Makler durch Factoring sofortige Liquidität, um laufende Kosten zu decken und ihr Geschäft nachhaltig zu führen. Diese moderne Finanzierungsform schafft Planungssicherheit und verbessert den Cashflow, ohne zusätzliche Sicherheiten oder Schulden einzugehen.

Courtage Factoring – Voraussetzungen:

Einige Annahmekriterien sind zu berücksichtigen. Um Courtage Factoring nutzen zu können, müssen Immobilienmakler über bestehende Provisionsansprüche aus erfolgreichen Vermittlungen verfügen. Eine solide Bonität des Schuldners, in der Regel des Käufers oder Verkäufers der Immobilie, ist dabei entscheidend. Zudem muss die Forderung klar und unstrittig sein, damit eine schnelle und reibungslose Vorfinanzierung gewährleistet werden kann.

Die Factoringlösung für Immobilienmakler ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

  • Kaufvertrag ist vor Rechnungsstellung der Courtage-Forderung notariell beurkundet
  • Finanzierungsbestätigung würde geprüft
  • Auf Vermittlertätigkeit wird im Notarvertrag hingewisen
  • Maklervereinbarung mit Verkäufer / Käufer enthält Begründung und Fälligkeit der Provision, sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
  • Courtage Vereinbarung enthält Abtretungsvermerk an den Factor
  • Es liegen keine bonitätstechnischen Negativmerkmale (seitens Antragsteller) vor
  • Debitor ist rückversicherungsfähig
  • Gelebtes Zahlungsziel / Forderungslaufzeit beträgt nicht mehr als 60 (90) Tage
  • Keine bestehende Globalzession (Forderungsabtretung) oder diese muss z.B. seitens der Hausbank für das Factoring frei gegeben werden
Factoring für Immobilienmakler (KI generiert)

Courtage Factoring | Merkmale:

Lernen Sie die Besonderheiten, Varianten, Annahmekriterien und Merkmale des möglichen Forderungsverkaufs kennen:

  • Factoring-Umsatz beträgt mind. 250 T€ p.a.
  • Forderungsankauf gegen gewerbliche und private Debitoren möglich
  • 90 - 100 % Sofortauszahlung (abzüglich Gebühr)
  • Debitoren Zahlungsziele bis zu 90 Tagen möglich
  • Nicht ankaufsfähig sind Courtage-Forderungen aus der Vermittlung von Vermietung und Verpachtung

Courtage-Factoring im Vergleich zu klassischen Provisionsauszahlungen
Im klassischen Provisionsmodell müssen Makler oft wochen- oder gar monatelang auf ihre Auszahlung warten – mitunter, bis der Käufer vollständig gezahlt hat. Diese Zeitspanne bindet Liquidität und kann besonders in wachsenden Vertriebsorganisationen zu finanziellen Engpässen führen. Factoring hingegen entkoppelt den Zahlungseingang vom Zeitpunkt der Leistungserbringung. So wird aus einem träge fließenden Provisionsstrom ein sofort nutzbarer Liquiditätsschub.

Auch für kleinere Maklerbüros attraktiv
Courtage-Factoring ist nicht nur für große Immobilienvertriebe oder Franchisegruppen geeignet. Auch kleinere, inhabergeführte Maklerbüros profitieren von der Vorfinanzierung ihrer Provisionen, da sie damit ihre Zahlungsfähigkeit sichern und Investitionen frühzeitig tätigen können – etwa in Marketing oder Personal. Entscheidend ist dabei nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Qualität der Forderungen und die Einhaltung der genannten Kriterien. Der Zugang zu dieser Finanzierungsform ist damit deutlich breiter als oft angenommen.

Praxisbeispiel: Immobilienbüro mit 1,2 Mio. Euro Jahresumsatz
Die H&K Immobilien GmbH aus Hannover erzielt rund 1,2 Mio. Euro Jahresumsatz – fast ausschließlich aus der Vermittlung von Eigentumswohnungen. Bisher mussten die drei Gesellschafter oft 4–8 Wochen auf ihre Courtage warten, was das weitere Wachstum hemmte. Durch die Einführung von Courtage-Factoring erhält das Unternehmen nun 100 % der Provisionen direkt nach notarieller Beurkundung (abzüglich Factoringgebühr). Diese Liquidität nutzt H&K gezielt für die Finanzierung neuer Exposés, digitale Vertriebstools und die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter – ohne Kreditaufnahme oder Sicherheiten.

Homestaging Factoring

Beim Homestaging entstehen hohe Vorleistungen für Ausstattung und Personal, die erst später mit der Courtage beim Objektverkauf ausgeglichen werden. Factoring hilft, die Dauer der Vorfinanzierung zu verkürzen: Rechnungen an Immobilienkunden werden binnen 24–48 Stunden nach erfolgtem Norartermin beglichen. Dadurch können Homestager mehrere Objekte gleichzeitig betreuen bei 100% Planbarkeit, ohne Engpässe im Cashflow zu riskieren.

Praxisbeispiel:
Eine Homestagerin aus Hamburg musste für ein Einfamilienhaus Möbel im Wert von 7.500 € einkaufen und ließ das Objekt mit Malerarbeiten und kleineren werterhöhenden Umbauten für zusätzliche 22.500 € aufhübchen. Da die Courtage erst 6-10 Wochen nach erfolgreichem Verkauf des Hauses gezahlt werden sollte, nutzte sie Factoring: Binnen zwei Tagen nach Notartermin des Objektverkaufs flossen 100 % des mit dem Objektverkäufer vereinbarten Homestaging Erlöses zurück in die Kasse – genug, um parallel einen weiteren Auftrag anzunehmen.

Grundvoraussetzung eines Forderungsankaufs sind u.a. sowohl Verträge zwischen den beteiligten Parteien (Homestager, Immobilienmakler und Objektverkäufer) und die Mitwirkungserklärung des Homestagers im Notarvertrag.

Der Analysebogen zur Einschätzung und Kalkulation Ihrer Anfrage steht nachfolgend zum Download bereit.

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Hotline: 02904 – 97 66 80

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