Courtage-Factoring

Courtage-Factoring für Immobilienmakler sichert die sofortige Auszahlung der Maklercourtage nach der notariellen Beurkundung.

Courtage-Factoring  für Immobilienmakler

Immobilienmakler und Bauträger können Ihre Courtage-Forderungen aus Immobilienverkauf (keine Vermietung) sofort nach notarieller Beurkundung ins Factoring bringen. Je nach Refinanzierer, erhalten Sie zwischen 80 - 100 % als Erstauszahlung (abzgl. Factoringgebühr), den Restbetrag nach Zahlung des Courtage-Schuldners an den Factor.

Courtage-Factoring kann auch von Immobilienvertriebsgesellschaften zur schnelleren Auszahlung von  Vermittlungsprovisionen / Courtagen genutzt werden. Sie finanzieren Wachstum (Vertriebsausbau) weitestgehend aus eigener Kraft, motivieren den Vertrieb und binden Mitarbeiter stärker ans Unternehmen. Zusätzlich verbessert eine schnellere Provisionsauszahlung Ihren Marktauftritt als attraktiver Arbeitgeber.

Anstatt auf die Zahlung nach Abschluss eines Verkaufs zu warten, erhalten Makler durch Factoring sofortige Liquidität, um laufende Kosten zu decken und ihr Geschäft nachhaltig zu führen. Diese moderne Finanzierungsform schafft Planungssicherheit und verbessert den Cashflow, ohne zusätzliche Sicherheiten oder Schulden einzugehen.

Courtage Factoring – Voraussetzungen:

Einige Annahmekriterien sind zu berücksichtigen. Um Courtage Factoring nutzen zu können, müssen Immobilienmakler über bestehende Provisionsansprüche aus erfolgreichen Vermittlungen verfügen. Eine solide Bonität des Schuldners, in der Regel des Käufers oder Verkäufers der Immobilie, ist dabei entscheidend. Zudem muss die Forderung klar und unstrittig sein, damit eine schnelle und reibungslose Vorfinanzierung gewährleistet werden kann.

Die Factoringlösung für Immobilienmakler ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

  • Kaufvertrag ist vor Rechnungsstellung der Courtage-Forderung notariell beurkundet
  • Finanzierungsbestätigung würde geprüft
  • Auf Vermittlertätigkeit wird im Notarvertrag hingewisen
  • Maklervereinbarung mit Verkäufer / Käufer enthält Begründung und Fälligkeit der Provision, sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
  • Courtage Vereinbarung enthält Abtretungsvermerk an den Factor
  • Es liegen keine bonitätstechnischen Negativmerkmale (seitens Antragsteller) vor
  • Debitor ist rückversicherungsfähig
  • Gelebtes Zahlungsziel / Forderungslaufzeit beträgt nicht mehr als 60 (90) Tage
  • Keine bestehende Globalzession (Forderungsabtretung) oder diese muss z.B. seitens der Hausbank für das Factoring frei gegeben werden

Courtage Factoring | Merkmale:

Lernen Sie die Besonderheiten, Varianten, Annahmekriterien und Merkmale des möglichen Forderungsverkaufs kennen:

  • Factoring-Umsatz beträgt mind. 250 T€ p.a.
  • Forderungsankauf gegen gewerbliche und private Debitoren möglich
  • 90 - 100 % Sofortauszahlung (abzüglich Gebühr)
  • Debitoren Zahlungsziele bis zu 90 Tagen möglich
  • Nicht ankaufsfähig sind Courtage-Forderungen aus der Vermittlung von Vermietung und Verpachtung

Der Analysebogen zur Einschätzung und Kalkulation Ihrer Anfrage steht nachfolgend zum Download bereit.

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Hotline: 02904 – 97 66 80

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