Stilles Factoring

Mit Stilles Factoring wird der Abnehmer nicht auf den Forderungsverkauf hingewiesen. Sie erhalten Angebote für zahlreiche Branchen bereits ab 250 T€ Umsatz.

Stilles Factoring - Definition und Erklärung:

Stilles Factoring, ohne Offenlegung des Forderungsverkaufs, nutzen Unternehmer bei Kunden mit Abtretungsverboten oder wenn die Offenlegung des Forderungsverkaufs grundsätzlich nicht erwünscht ist. Eine gute Bonität und Ertragslage sind Voraussetzungen, da der Factor die Forderungen quasi "blind" ankauft. Die rechtssichere Verifizierbarkeit der Einrede frei erbrachten Leistung bei Rechnungsstellung muss ebenfalls gewährleistet sein.

Der Ablauf von Stilles Factoring unterscheidet sich vom offenen Verfahren derart, dass Ihr Debitor auf ein Konto zahlt, welches auf Ihr Unternehmen lautet. Dieses Konto ist dann an den Factor abgetreten, da die "Vorfinanzierung" ja bereits sofort nach Rechnungsstellung erfolgt ist. Ihre Rechnung enthält nicht den sonst üblichen Hinweis des Forderungsverkaufs. Das Debitorenmanagement wird von Ihnen selbst betrieben (Inhouse). Buchhalterisch wird das stille Verfahren genauso behandelt wie ein offenes Factoring. Sie buchen die Forderungen gegen den Factor als Ihren Debitor.

Nur wenige Factoringgesellschaften bieten ein stilles Verfahren an. Der Mindestjahresumsatz beträgt bei zahlreichen Anbietern 10 Mio. €. Sie erhalten ein stilles Factoring mit 100% Auszahlung bei guter Bonität über unsere Refinanzierer bereits ab einem Factoringumsatz von 250 T€ p.a.

Factoring wird auf Debitorenseite in Deutschland von den allermeisten Unternehmen akzeptiert wird, dennoch möchten manche Unternehmer Ihren Kunden den Forderungsankauf nicht offen legen. Bei größeren Industrieunternehmen und Konzernen ist diese Variante die Standardlösung.

Konditionen Beispiele - Inhouse & Stilles Factoring

Folgende Angebote wurden für ein stilles Factoring kalkuliert. Je nach Factoringgesellschaft können Preisunterschiede bis zu 50% auftreten. Stand der nachfolgenden Konditionen: 01.07.2022

Factoring Gebühren -  Beispiel aus Produktion, Handel & Dienstleistung

Factoringumsatz p.a. 5.0 Mio. € 9.0 Mio. € 14 Mio. € 38 Mio. €
Factoringgebühr 0,44 % 0,26 % 0,24 % 0,12%
Zinssatz p.a. 2,25 % 2,25 % 1,75 % 1,55 %
Ø Liquiditätszufluss 560 T€ 1.0 Mio. € 1.3 Mio. € 4.2 Mio. €
Factoringgebühr p.a. 23.760 € 23.400 € 33.600 € 45.600 €
Zinskosten p.a. 12.600 € 22.500 € 22.750 € 65.100 €
Saldo aus FG & Zins p.a. * 36.360 € 45.900 € 56.350 € 110.700 €
rechnerische mtl. Kosten * 3.030 € 3.825 € 4.696 € 9.225 €
Kosten in % vom Umsatz ** 0,67 % 0,51 € 0,40 % 0,29 %
Factoring Variante Inhouse Still Still Still

** Erlösschmälerung in % vom Umsatz oder alternativ Ihr "Kalkulationsaufschlag" an die Debitoren zur 100% Kostendeckung oder der maximale Skontosatz, den Sie Ihren Kunden gewähren dürfen, damit der Rechnungsausgleich des Debitors per Skontozahlung preiswerter für Sie wäre.

* exkl. Debitorenprüfkosten (abhängig von Debitorenstruktur) und evtl. Einrichtungsgebühr (abhängig vom jeweiligen Anbieter)

Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Konditionen kein Angebot im rechtlichen Sinn darstellen und individuell auf Basis der sehr unterschiedlichen Parameter eines Unternehmens kalkuliert werden.

Stilles Factoring - Kosten Vergleich bei 18 Mio. € Umsatz:

Folgender Anbieter Vergleich aus der Praxis soll Ihnen mögliche Kosteneinsparungen aufzeigen. Stand der nachfolgenden Konditionen: 01.07.2022

Kosten-Beispiel-Stilles-Factoring

Zur Vorprüfung des stillen Verfahrens benötigen wir auf Grund der höheren Anforderungen an die Bonität detaillierte aussagefähige betriebswirtschaftliche Daten. Reichen Sie uns bitte neben dem entsprechenden Anfrageformular folgende Unterlagen ein:

  • Factoring Analysebogen (Anfrageformular)
  • aktuelle kumulierte BWA, inkl. Summen- und Saldenliste
  • aktuelle Opos Liste Debitoren und Kreditoren, bitte inkl. Fälligkeitsstruktur
  • letzter Jahresabschluss, Bilanz

Anfrageformulare zum Download

Hotline: 02904 – 97 66 80

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